Der Tierschutzverein als Erbe: Mit dem Testament die Erbfolge regeln

Der Tierschutzverein als Erbe: Mit dem Testament die Erbfolge regeln

Der Tierschutz ist ein Thema, das viele Menschen am Herzen liegt. Sie haben Patenschaften übernommen oder Geld zu Lebzeiten gespendet. Doch geht das auch über den Tod hinaus? Eine Möglichkeit für Tierfreunde ist, Tierschutzvereine als Erben im Testament zu benennen. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den Vorteilen und Möglichkeiten, die eine solche Entscheidung mit sich bringt.

Gibt es keine Erben, erbt der Staat

Insbesondere für Tierfreunde, die keine Erben haben, kann der Tierschutzverein als Erbe eine Option sein. Denn ohne Testament und ohne Angehörige erbt der Staat das jeweilige Vermögen.

Das Testament zugunsten einer Tierschutzorganisation – was beachten?

Wenn du ein Testament erstellen möchtest, um einen Tierschutzverein zu unterstützen, solltest du einige wichtige Aspekte beachten. Zunächst solltest du sicherstellen, dass die Organisation, die du unterstützen möchtest, gemeinnützig ist und ihre Mittel für die Förderung von Tierschutzzwecken verwendet. Außerdem solltest du die genaue Bezeichnung der Organisation sowie ihren Sitz angeben. Das Testament muss zudem:

  • mit eigener Hand geschrieben sein,
  • unterschrieben sein und
  • Ort und Datum enthalten.

Es ist wichtig, dass du deine Wünsche und Vorstellungen im Testament klar und präzise ausdrückst, um sicherzustellen, dass das Testament nicht ungültig wird.

Muss auf mein Erbe an die Tierschutzorganisation Erbschaftssteuer gezahlt werden?

Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Die Befreiung von der Erbschaftssteuer dient dazu, sie zu fördern und zu unterstützen, damit sie ihre wichtigen Arbeiten fortführen können. Um von der Befreiung zu profitieren, müssen gemeinnützige Organisationen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sein. Wenn du eine Spende oder ein Vermächtnis an eine Organisation hinterlassen möchtest, solltest du sicherstellen, dass sie die entsprechenden Anforderungen erfüllt, um von der Erbschaftssteuer befreit zu sein.

Tipp: Auch die eigenen Tiere im Testament berücksichtigen

Auch die Unterbringung und Versorgung deiner eigenen Meerschweinchen oder andern Haustiere kannst du in deinem Testament festhalten.

Wenn du eine Person hast, die bereit ist, sich um die Tiere zu kümmern, kannst du die Pflege beispielsweise mit einem Geld­betrag verknüpfen. Beispiel:

Meiner Freundin [Name, Adresse] vermache ich meine Meerschweinchen sowie die dazugehörige Ausstattung (Stall, Einrichtung etc.). Für die Pflege erhält [Name der Freundin] einmalig den Betrag von [Summe], der vor der Nachlassauseinandersetzung aus dem Nachlass zu entnehmen ist.

Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift

Wenn du niemanden hast, kannst du die Pflege einem Tierschutzverein übertragen. Folgendes Beispiel zeigt eine Formulierung für jemanden, der seinen gesamten Nachlass einem Tierschutzverein übertragen will und gleichzeitig dem Verein die Pflege der Tiere übertragen will:

Hiermit bestimme ich, [Name, Geburtsdatum, Adresse], zu meinem Alleinerben über meinen gesamten Nachlass den Tierschutzverein [Name, Adresse], der das Vermögen für seine satzungsgemäßen Aufgaben zu verwenden hat.

Der Erbe, [Name, Adresse], hat die Auflage zu erfüllen, meine Tiere so schnell wie möglich in liebevolle Hände zu vermitteln und deren Wohlergehen regelmäßig zu überprüfen.

Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift

Fazit: Der Tierschutzverein als Erbe ist nur mit einem Testament möglich

Gerade, wenn man Tierschutzorganisationen noch nach dem eigenen Tod unterstützen will, ist ein Testament unabdingbar. Ebenso kann man die Unterbringung und Versorgung der eigenen Tiere mit dem Schriftstück regeln. Denn Tiere gelten auch im Erbrecht als Gegenstände und werden somit automatisch zum Eigentum der Erbberechtigten. Mit einem Testament kannst du wichtige Regelungen zu Lebzeiten treffen.

Tipp: Beim Deutschen Tierschutzbund kannst du dir eine Broschüre zum Thema kostenlos bestellen.